AGB

HoLa Diamond GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
für den Online-Handel
I. Geltungsbereich
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
IV. Hinweis nach der Verpackungsverordnung
I. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der HoLA Diamond GmbH, Sternplatz 3, 97896 Freudenberg (im folgenden: HoLa Diamond) einerseits und ihren Kunden für die Lieferung von Waren im Fernabsatz.
(2) Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
II. 1. Angebot und Angebotsunterlagen
(a) Die Darstellung des Sortiments der HoLa Diamond auf Internetseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten.
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn HoLa Diamond das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
(d) HoLa Diamond ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(e) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
(f) Bei Online-Auktionen richtet sich ein Angebot an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Kunde während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Das Einstellen von Waren in einer Online-Auktion zu einem Festpreis (Sofort-Kaufen-Option) gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über den eingestellten Kaufgegenstand. Dieses Angebot kann nur innerhalb der bestimmten Frist durch ein Gebot angenommen werden. Mit dem Ende der bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt ein Vertrag mit dem das höchste Gebot abgebenden Kunden zu Stande. Im Falle eines Sofortkaufs kommt ein Vertrag über den Erwerb der angebotenen Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zu Stande, wenn der Kunde diese Option ausübt.
II. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Soweit nicht Vorkasse oder Nachnahme vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
II. 3. Lieferung
(a) Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 10 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Anderenfalls beträgt die Lieferfrist 10 Werktage nach Mitteilung der Lieferadresse.
(b) Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Sofern der Kunde eine besonderer Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, hat er zusätzlich diese Mehrkosten zu tragen.
II. 4. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: HoLa Diamond GmbH, Sternplatz 3, 97896 Freudenberg/Main, e-mail: info@hola-diamond.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
II. 5. Mängelhaftung
(a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.
(b) Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleiben unberührt.
II. 6. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) HoLa Diamond behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß (a) auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde HoLa Diamond unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
II. 7. Datenschutz
(a) Zur Auftragsabwicklung speichert HoLa Diamond die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden.
(c) Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: HoLa Diamond GmbH, Hauptstraße 211, 97896 Freudenberg, e-mail: info@hola-diamond.com widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
II. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von HoLa Diamond Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer
III. 1. Angebot und Angebotsunterlagen
(a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von HoLa Diamond schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn HoLa Diamond in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von HoLa Diamond auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar. ‚
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn HoLa Diamond das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
(d) HoLa Diamond ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(e) Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.
III. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(c) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
III. 3. Lieferzeit
(a) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung.
(b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(d) Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
(e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(f) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(g) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(h) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(i) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
III. 4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(b) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
III. 5. Mängelhaftung
(a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist SONITRADE nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist HoLa Diamond verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(d) HoLa Diamond haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit HoLa Diamond keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(e) HoLa Diamond haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(g) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
III. 6. Gesamthaftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
(b) Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(c) Soweit die Schadensersatzhaftung HoLa Diamond gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HoLa Diamond.
III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) HoLa Diamond behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HoLa Diamond berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch HoLa Diamond liegt ein Rücktritt vom Vertrag. HoLa Diamond ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde HoLa Diamond unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit HoLa Diamond Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HoLa Diamond die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt HoLa Diamond jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SONITRADE, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SONITRADE verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann HoLa Diamond verlangen, dass der Kunde HoLa Diamond die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für HoLa Diamond vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, HoLa Diamond nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt HoLa Diamond das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(f) Wird die Kaufsache mit anderen, HoLa Diamond nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt HoLa Diamond das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde HoLa Diamond anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für HoLa Diamond.
(g) Der Kunde tritt HoLa Diamond auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(h) HoLa Diamond verpflichtet sich, die HoLa Diamond zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt HoLa Diamond.
III. 8. Datenschutz
(a) Zur Auftragsabwicklung speichert HoLa Diamond die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an:HoLa Diamond GmbH, Sternplatz 3, 97896 Freudenberg am Main, e-mail: info@hola-diamond.com widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
III. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von HoLa Diamond Gerichtsstand; HoLa Diamond ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
IV. Hinweis nach der Verpackungsverordnung
Die Entsorgung von Verpackungen erfolgt nach unserer Wahl grundsätzlich durch ein flächendeckendes System im Sinne der Verpackungsverordnung oder durch von uns beauftragte Dritte. Verpackungen, die von uns selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen sind, können Sie unentgeltlich an uns zurückgeben.

HoLa Diamond GmbH

Geschäftsführer:
Christoph Hofmann,

Adresse:
Hauptstraße 211
97896 Freudenberg

Kontakt:
Fon 09375/92980
Fax 09375/9298200
info [at] hola-diamond.com
www.hola-diamond.com

Amtsgericht Mannheim HRB 718248
Steuernummer: 80288/31247
Finanzamt Tauberbischofsheim